Zeitnahe Bestätigung
Als Partner der Justiz informieren wir Gerichte und Staatsanwaltschaften umgehend über eingehende und ausbleibende Zahlungen.
Ob schwerer Verkehrsunfall, Schlaganfall oder die Verlegung einer schwerkranken Patientin in eine Spezialklinik: Wenn jede Minute zählt, starten die Crews der DRF Luftrettung zu ihren Einsätzen. Sie versorgen schwer verletzte und erkrankte Menschen schnell und auf höchstem notfallmedizinischen Niveau.
Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für unsere Einsätze im gesetzlichen Rahmen. Doch vieles, was im Notfall über die optimale Versorgung entscheidet, geht darüber hinaus: modernste Medizintechnik, innovative Rettungsverfahren und die besondere Qualifikation unserer Crews. Das wird erst durch die Unterstützung des Fördervereins der DRF Luftrettung möglich.
Mit der Zuweisung einer Geldauflage an die DRF Stiftung Luftrettung gemeinnützige GmbH tragen Sie als Gericht, Staatsanwaltschaft oder Finanzbehörde dazu bei, die hohe Qualität unserer Arbeit zu sichern und die Versorgung von Menschen im Notfall weiter zu verbessern.
Selbstverständlich gewährleisten wir eine schnelle, transparente und zuverlässige Abwicklung Ihrer Geldauflage.
Die DRF Luftrettung steht auf allen Bußgeldlisten der Oberlandesgerichte und ist berechtigt, Geldauflagen von Gerichten, Staatsanwaltschaften und Finanzämtern zu empfangen.
Darauf können Sie sich verlassen:
Als Partner der Justiz informieren wir Gerichte und Staatsanwaltschaften umgehend über eingehende und ausbleibende Zahlungen.
Wir behandeln alle personenbezogenen Daten streng vertraulich und verarbeiten sie ausschließlich für die Abwicklung der Geldauflage.
Wir nutzen ein Sonderkonto für Geldauflagen. Dafür stellen wir grundsätzlich keine Spendenbescheinigungen aus.
Auf Wunsch berichten wir Oberlandesgerichten jährlich über die Höhe und Verwendung der uns zugewiesenen Geldauflagen.
Bankverbindung
DRF Stiftung Luftrettung gemeinnützige GmbH
Bank: Volksbank Stuttgart eG
IBAN: DE50 6009 0100 0349 5540 13
BIC: VOBADESSXXX
Bitte verwenden Sie dieses Konto ausschließlich für Geldauflagen und Bußgelder.
Bitte überweisen Sie Ihre Zahlung ausschließlich auf unser Sonderkonto:
DRF Stiftung Luftrettung gemeinnützige GmbH
Bank: Volksbank Stuttgart eG
IBAN: DE50 6009 0100 0349 5540 13
BIC: VOBADESSXXX
Geben Sie bei jeder Überweisung das Aktenzeichen an. Nur so können wir dem Gericht Ihre Zahlung umgehend bestätigen.
Nein. Auch wenn oft von „Bußgeld spenden“ oder „Geldauflage spenden“ gesprochen wird, handelt es sich nicht um Spenden. Deshalb dürfen wir für Geldauflagen grundsätzlich keine Spendenbescheinigung ausstellen.
Modernste Medizintechnik, bestens geschulte Crews, innovative Rettungsverfahren: Vieles, was die hohe Qualität unserer Arbeit ausmacht, wird erst durch Unterstützung möglich.
Wir setzen die uns anvertrauten Mittel verantwortungsvoll ein. Wie wir Spenden, Förderbeiträge und Zuweisungen verwenden, zeigt der ausführliche Jahresbericht des Fördervereins.